Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan

Berichtigungen

Bei Berichtigungen wird der Flächennutzungsplan nachträglich an einen Bebauungs­­plan angepasst. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden; sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung. Rechtsgrundlage ist § 13a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

An dieser Stelle können Sie die bisherigen Berichtigungen des FNP 2020 einsehen und sich über die Inhalte informieren.

Berichtigungen des FNP 2020

1. Berichtigung (1,09 MB)des FNP 2020 vom 26.03.2010 zum Bebauungsplan zur Steuerung großflächiger Werbeanlagen entlang der Waldkircher Straße zwischen Karlsruher Straße und Rennweg, Plan-Nr. 7-2.1