Sitzung vom 7. und 8. Dezember 2020

Aktuelles aus dem Gemeinderat

Im Mittelpunkt des ersten Sitzungstages des Gemeinderats standen am Montag die städtischen Finanzen: Mit ihren Haushaltsreden haben Oberbürgermeister Martin Horn und Finanzbürgermeister Stefan Breiter den Entwurf der Verwaltung für den Doppelhaushalt 2021/2022 im Gemeinderat eingebracht. Danach diskutierten die Rätinnen und Räte unter anderem über den Mietspiegel und verabschiedeten die langjährige Stadträtin Monika Stein.

Am Dienstag diskutierte der Gemeinderat den 2. Finanzbericht, den Rahmenplan des neuen Stadtteils Dietenbach, die Ergebnisse des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts im Rahmen des Flächennutzungsplans 2040 sowie die Untersuchungsergebnisse zum neuen Eisstadion. Zum Thema Mobilität befasst der sich der Rat mit verschiedenen Punkten wie dem Fuß- und Radentscheid oder der Parkraumbewirtschaftung.

TOP 1 & 2: Monika Stein tritt ab, Emriye Gül kommt

Verabschiedet aus dem Gemeinderat wurde Stadträtin Monika Stein. Die 50-jährige Grund- und Hauptschullehrerin wurde im Oktober zur Vorsitzenden der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg gewählt und bat daher, von ihren Aufgaben als Mitglied des Gemeinderates entpflichtet zu werden. Oberbürgermeister Martin Horn ehrte die langjährige Stadträtin mit der Ehrenmedaille der Stadt. Ursprünglich als Grünen-Mitglied in den Gemeinderat gewählt, vertrat Stein die Grüne Alternative Freiburg (GAF) seit 2008 bis 2014 und wieder ab 2016 im Stadtrat. Ihr nach folgt Emriye Gül, die im Anschluss von Oberbürgermeister Martin Horn als neue Stadträtin für die GAF verpflichtet wurde.

Vorlage: G-20/253

Doppelhaushalt 2021/2022

TOP 3 und 4: Einbringung des Entwurfs

Mit ihren Haushaltsreden haben Oberbürgermeister Martin Horn und Finanzbürgermeister Stefan Breiter den Entwurf der Verwaltung für den Doppelhaushalt 2021/2022 im Gemeinderat eingebracht.

Alle Infos zum Doppelhaushalt 2021/2022, die Haushaltsreden sowie ein Rückblick auf den vergangenen Beteiligungshaushalt:
www.freiburg.de/haushalt

TOP 5: Ausschüsse, Gremien und Organe neu besetzt

Einstimmig und ohne Diskussion beschloss der Gemeinderat, mehrere gemeinderätliche Ausschüsse, Gremien und Organe der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung aufgrund des Ausscheidens von Stadträtin Monika Stein neu zu bilden. Welche Mitglieder neu in welche Gremien benannt wurden, steht in der

Vorlage: G-20/261

TOP 6: Änderungen in der Zusammensetzung gemeinderätlicher Ausschüsse und anderer Gremien

Der Gemeinderat hat einer Änderung in der Zusammensetzung gemeinderätlicher Ausschüsse und anderer Gremien einstimmig zugestimmt. Auf Vorschlag des Diakonischen Werks Freiburg ersetzt Angelika Hägele Jochen Pfisterer als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Kinder- und Jugendhilfeausschuss und im Sozialausschuss und Christine Kirsch Angelika Hägele als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Sozialausschuss. Außerdem folgt im Kinder- und Jugendhilfeausschuss Veronika Honermann Peter Sator als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied und Dr. Carsten Thomas Rees Irmengard Nübel als stellvertretendes beratendes Mitglied. Nicolas Schoof wird als ordentliches beratendes Mitglied vom Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz entpflichtet.

Vorlagen: G-20/261

TOP 7: Gremiensitzungen mit Videounterstützung

In einem interfraktionellen Antrag beantragten Grüne und CDU im Oktober, während der Corona-Pandemie Gemeinderatssitzungen auch ohne die persönliche Anwesenheit der Stadträt_innen abzuhalten. Außerdem wurde die Stadtverwaltung beauftragt einen Vorschlag zu unterbreiten, wie eine Zuschaltung aus dem Homeoffice umgesetzt werden kann. Die Durchführung von Gremiensitzungen per Videokonferenz bringt in der Praxis aber eine Reihe erheblicher rechtlicher Unklarheiten und Risiken mit sich. Die Verwaltung plädierte daher dafür, Gemeinderat und beschließende Ausschüsse wie bereits seit November gehandhabt, als Präsenzsitzung abzuhalten mit passiver Zuschaltmöglichkeit. Das heißt, die Sitzungen können über Videokonferenz verfolgt werden, eine aktive Teilnahme in Form von Wortbeiträgen oder Abstimmungen ist aber nicht möglich. Der Gemeinderat folgte der Linie der Verwaltung einstimmig.

Vorlage: G-20/195

TOP 8: Verträge der Stadtwerke neu formuliert

Dem Neuabschluss der bestehenden Beherrschungs-und Ergebnisabführungsverträge der Stadtwerke Freiburg GmbH mit ihren Beteiligungsunternehmen Freiburger Verkehrs AG, Stadtwerke Freiburg Bäder GmbH und Flugplatz Freiburg-Breisgau GmbH stimmte der Gemeindetrat einstimmig zu. Die Verträge, die Voraussetzung für den steuerlichen Querverbund sind, wurden nur redaktionell überarbeitet und im Wortlaut aneinander angepasst.

Vorlage: G-20/225

TOP 9: Gemeinschaftsschule Dietenbach

Tagesordnungspunkt abgesetzt, das Thema wird im neuen Jahr erneut in den Ausschüssen beraten.

TOP 10: Natura 2000-Gebiet am Kandelwald, Roßkopf und Zartener Becken

Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Für alle Natura 2000-Gebiete werden in Baden-Württemberg Managementpläne erstellt, welche die Grundlage für die dauerhafte Erhaltung der Lebensräume und Arten bilden. Mit dem Managementplan lassen sich unter anderem die Lebensräume und –Arten darstellen und Verschlechterungen erkennbar machen, außerdem bildet er die Grundlage für den Einsatz von Fördermitteln der EU und des Landes.

Der Managementplan für das Gebiet „Kandelwald, Roßkopf und Zartener Becken“ besteht aus zahlreichen Teilgebieten mit einer Gesamtfläche von 2227 ha, davon ca. 465 ha im Stadtkreis Freiburg. Das Gebiet in Freiburg besteht zu großen Teilen aus Waldflächen im Kappler Großtal und westlich des Roßkopfs sowie aus Grünlandbereich im Zartener Becken bei Ebnet. Darunter befinden sich 9 verschiedene Lebensraumtypen, wie z.B. Magere Flachland-Mähwiesen und 14 Arten, z.B. Hirschkäfer und Wimperfledermäuse. Der Managementplan des Regierungspräsidiums enthält umfassende Ziele, die Lebensräume und Arten im Gebiet zu erhalten und zu entwickeln. In einer Stellungnahme regt die Verwaltung für einzelne Inhalte Änderungen und Ergänzungen an, die berücksichtigt werden könnten, wie z.B. die Förderung der Weißtanne nur aus klimastabilen Standorten. Einstimmig nahm der Gemeinderat den aktuellen Entwurf des Managementplans des Natura 2000-Gebiets zur Kenntnis und genehmigte die Stellungnahme der Stadtverwaltung gegenüber dem Regierungspräsidium.

Vorlage: G-20/245

TOP 11: Jahresabschluss Abfallwirtschaft

Ohne Diskussion haben die Rätinnen und Räte den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Freiburg zur Kenntnis genommen und den Wirtschaftsplan für das Jahr 2021/2022 einstimmig genehmigt.

Vorlage: G-20/217

TOP 12: Fallzahlen- und Kostenentwicklung in der Sozial- und Jugendhilfe

Jährlich berichtet die Verwaltung über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung in der Sozial- und Jugendhilfe. Der Gemeinderat genehmigte für das Haushaltsjahr 2019 überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro. Unter den wesentlichen Überschreitungen befinden sich die Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Deckung erfolgt aus dem Gesamthaushalt. Außerdem nahm der Gemeinderat die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Jahr 2020 zur Kenntnis.

Vorlage: G-20/246

TOP 13: Jahresabschluss Theater Freiburg

Ohne Debatte und einstimmig hat der Gemeinderat den Jahresbericht des Theaters zum 31.08.2019 festgestellt. In der Saison 2018/19 hat die Stadt Freiburg ihrem Eigenbetrieb rund 17,5 Millionen Euro Zuschuss gewährt; das sind rund 450.000 Euro mehr als in der Saison davor.

Vorlage: G-20/216

TOP 14: Unterstützung für Kultur in Freiburg

Seit Beginn der Corona-Krise ist die Kulturszene in Freiburg stark betroffen und durch die Folgen der Pandemie teilweise in ihrer Existenz bedroht. Einige Kultureinrichtungen und –unternehmen haben sich hinsichtlich ihrer ernsten und bedrohlichen Lage an die Kulturverwaltung gewandt. Nach erfolgter und eingehender Prüfung erhalten folgende Kultureinrichtungen und –unternehmen Unterstützung durch die Stadt: das Jazzhaus mit 90.000 Euro, Jugend pro Arte mit 50.000 Euro, ensemble recherche mit 80.000 Euro, das Freiburger Barockorchester mit 150.000 Euro und die Albert-Konzerte mit 65.000 Euro. Außerdem wird die Erstattung der Mietkosten für Kulturveranstaltungen in den Räumen der FWTM bis ins Jahr 2021 verlängert. Dafür sollen, die im Haushaltsjahr 2020 eingesparten Mittel der FWTM von 62.000 Euro ins Jahr 2021 übertragen werden. Die Begrenzung auf maximal drei Mietkostenzuschüsse pro Veranstalter wird aufgehoben.
Die Deckung der überplanmäßigen Zuschüsse von insgesamt 435.000 Euro erfolgt zunächst über den Teilhaushalt 12. Im Rahmen des Jahresabschlusses wird dann über die Deckung aus den zentralen Mitteln des Soforthilfeprogramms Corona entschieden werden. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zu.

Vorlage: G-20/259

TOP 15: Proberäume für Bands in der Karlsruher Straße

Übungsräume für Bands sollen in der Karlsruher Straße 52 realisiert werden. Im Kellergeschoss des angemieteten Gebäudes bietet sich die Möglichkeit, auf rund 680 Quadratmeter Proberäume einzurichten. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich einem dafür notwendigen Baukostenzuschuss in Höhe von 1,1 Millionen zu.

Vorlage: G-20/260

TOP 16: Neuerstellung des Mietspiegels

Alle vier Jahre muss der Mietspiegel neu erhoben werden, anhand einer repräsentativen Umfrage wird dann die durchschnittliche Nettokaltmiete ermittelt. Der Mietspiegel bildet die tatsächliche Marktsituation nach den gesetzlichen Vorgaben ab und er wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Die neu ermittelte durchschnittliche monatliche Nettokaltmiete aller Wohnungen - unabhängig von Wohnfläche, Baujahr und sonstigen Wohnwertmerkmalen - liegt nach der Neuerhebung für den Mietspiegel 2021/2022 bei 9,79 Euro pro Quadratmeter. Bei der Erhebung 2016 für den Mietspiegel 2017/2018 lag sie bei 8,25 Euro pro Quadratmeter. Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse zur Kenntnis und beschloss auf dieser Grundlage den „Freiburger Mietspiegel 2021/2022“ zum 01.01.2021 als qualifizierten Mietspiegel. Eine Berichterstattung zur Diskussion folgt die nächsten Tage hier oder kann in der nächsten Amtsblatt-Ausgabe entnommen werden.

Der Mietspiegel 2021/2022 steht ab 1. Januar 2021 zum kostenlosen Download bereit unter www.freiburg.de/mietspiegel oder kann dort als gedruckte Version zum Preis von 7,50 Euro bestellt oder in mehreren Dienststellen gekauft werden. Zudem lässt sich mit dem Mietpreisrechner unter www.freiburg.de/mietpreisauskunft in wenigen Minuten und ein paar Klicks errechnen, ob die eigene Miete oder eine geforderte Mieterhöhung dem Mietspiegel entspricht.

Vorlage: G-20/137

TOP 17: Weiterhin Zuschuss für den Großmarkt

Der Zuschuss an die Großmarkt Freiburg GmbH in Höhe von jährlich 66.666 Euro soll auch weiterhin bis ins Jahr 2030 gewährt werden, dies beschlossen die Stadträt_innen einstimmig. Auf dem städtischen Grundstück an der Robert-Bunsen-Straße wird seit über 50 Jahren der Großmarkt, ehemals unter städtischer Beteiligung, betrieben. Der Großmarkt Freiburg ist wesentlicher Bestandteil des regionalen Handelsnetzes für landwirtschaftliche Erzeugnisse zur Versorgung der Stadt Freiburg mit Obst und Gemüse.

Vorlage: G-20/264

TOP 18: Wirtschaftsplan und aktuelle Entwicklung Friedhöfe

Ohne Diskussion beschloss der Gemeinderat den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Friedhöfe für die beiden kommenden Jahre und nahm den Bericht über die aktuelle Entwicklung zur Kenntnis. Die Umsatzerlöse hängen stark von den Sterbezahlen ab. Für 2021 und 2022 werden gleichbleibende Sterbefallzahlen im Bestattungsdienst prognostiziert. Trotzdem ist mit sinkenden Belegungszahlen zu rechnen, da Erdbestattungen an Bedeutung verlieren und verstärkt Grabarten nachgefragt werden, bei welchen die Pflege bereits in der Grabnutzungsgebühr enthalten ist. Die Gebührenstruktur wird momentan überarbeitet und ein Vorschlag im 2. Quartal 2021 vorgelegt.

Vorlage: G-20/203

TOP 19: Jahresabschluss der Stadtentwässerung

Ohne Diskussion haben die Rätinnen und Räte den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Freiburg sowie den Lagebericht 2019 zur Kenntnis genommen und die Betriebsleitung entlastet.

Vorlage: G-20/254

TOP 20: Wirtschaftsplan Stadtentwässerung

Ebenfalls ohne Diskussion genehmigt der Gemeinderat einstimmig den Wirtschaftsplan 2021/2022 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung. Im Wirtschaftsplan für die Jahre 2021 und 2022 soll unter anderem die Kanalisation erhalten und erweitert werden. Außerdem sollen Anlagen aufgrund der gestiegenen Anforderungen bei der Regenwasserbehandlung modernisiert werden.

Vorlage: G-20/255

TOP 21: Jahresabschluss 2018

Ohne Diskussion stellte der Gemeinderat einstimmig den Jahresabschluss der Stadt Freiburg fest und nahm den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2018 sowie die Ermächtigungsübertragungen, die Verpflichtungs-und Kreditermächtigungen, den Rechenschaftsbericht sowie die Anlagen im Jahresabschluss zur Kenntnis. Die Bilanz und die wesentlichen Eckdaten in der Vorlage.

Vorlage: G-20/214

TOP 22: 2. Finanzbericht 2020

Einstimmig nahm der Gemeinderat den 2. Finanzbericht 2020 zur Kenntnis. Dank Hilfen von Bund und Land kommt die Stadt Freiburg im Jahr 2020 mit einem blauen Auge davon und kann mit einem Zahlungsmittelüberschuss von rund 64 Mio. Euro in die nächsten beiden Jahre starten. Projekte für das nächste Jahr können deshalb vorgezogen werden, um die Folgejahre zu entlasten. Mehrheitlich genehmigte der Gemeinderat die außerplanmäßigen Auszahlungen unter anderem für den Neubau Forstamt und die Finanzierung des neuen Stadtarchivs.

Vorlage: G-20/233

TOP 23: Neuer Stadtteil Dietenbach – Städtebaulicher Rahmenplan

Der Rahmenplan für Dietenbach ist fertig und wurde gestern im Gemeinderat vorgestellt. Der Rahmenplan schreibt den Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs unter Berücksichtigung der informellen Öffentlichkeitsbeteiligung, der Einwohnerversammlung und der Anhörung der Fachbehörden fort. Im Vordergrund steht, bezahlbaren und insbesondere auch barrierefreien Wohnraum zu schaffen. Dietenbach soll ein klimaneutraler und bunter Stadtteil werden mit kurzen Wegen, Freiflächen, Schulen, Sportangeboten, Kitas und Einkaufsmöglichkeiten.


Der Rahmenplan beinhaltet unter anderem ein Nutzungs-, Verkehrs- und Freiraumkonzept. Im ersten Halbjahr 2021 wird dann auch das Energiekonzept vorliegen. Die vom Gemeinderat beschlossene Variante wird anschließend in den Entwurf des ersten Bebauungsplans, der im Herbst 2021 beschlossen werden soll, eingearbeitet.
Der Rahmenplan konkretisiert viele Details, wie z.B. den Verzicht auf ebenerdige Parkplatznutzung, die Integration der Wohnheime von Universitätsklinikum und Studierendenwerk und den Erhalt eines 2 ha großen Bereichs des Langmattenwäldchens. Daneben erfolgt auch die vertiefte Betrachtung einzelner Situationen, beispielsweise die bauliche Gestaltung der Plätze, Stadtteileingänge und Randbereiche und die Entwicklung von Gebäudetechnologien. Insgesamt hat der neue Stadtteil Potenzial für ca. 6.800 – 6.900 Wohneinheiten, das entspricht mehr als 15.000 Einwohner_innen. Davon sollen 50 % geförderte Mietwohnungen sein.

Der interfraktionelle Ergänzungsantrag der Grünen, Eine Stadt für Alle, SPD und JUPI wurde von der Verwaltung übernommen. Bei den weiteren Planungen werden die Themen Flächen für Urban Gardening, Verweilmöglichkeiten für Fußgänger, Räume für Sharingangebote und Kulturangebote geprüft.

Einen weiteren interfraktionellen Änderungsantrag der Grünen, SPD und FDP beschloss der Gemeinderat mehrheitlich. In Dietenbach soll demnach eine Kampfbahn B für den Schul- und Vereinssport entstehen. Das Langmattenwäldchen neben dem Sport- und Vereinsgelände soll aber in möglichst großem Umfang als Wald erhalten bleiben.

Vorlage: G-20/094

TOP 24: Kosten- und Finanzierungsübersicht 2021/2022 Dietenbach

Die Rätinnen und Räte nehmen die Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen Dietenbach und zur Sonderrechnung für die Haushaltsjahre 2021/2022 zur Kenntnis. Außerdem beschließen sie mehrheitlich die Kosten- und Finanzierungsübersicht für die Haushaltsjahre 2021/2022. Insgesamt wird mit Ausgaben in Höhe von rund 791 Mio. Euro und mit Einnahmen durch den Verkauf von baureifen Grundstücken und durch Fördergelder in Höhe von rund 755 Mio. Euro gerechnet. Um das Delta in der Kosten- und Finanzierungsübersicht für Dietenbach auszugleichen, soll der Fehlbetrag von 100 Mio. Euro aus dem Gesamthaushalt kommen. Ab dem Jahr 2023 sollen jährlich 5 Mio. Euro aus dem städtischen Haushalt zugeführt werden. Unter den wesentlichen Ausgaben in den Jahren 2021 und 2022 befinden sich unter anderem das Projektmanagement (stadtinterne Personalkosten und externe Dienstleistungen) mit rund 5-7 Mio. Euro und die Bodenordnung (Verlegung der Erdgashochdruckleitung und Entschädigung für Landwirte) mit rund 3 Mio. Euro.

Vorlage: G-20/156

TOP 25: Weitere Kooperation zum Projekt "Wilde Weiden" in Bahlingen

Da der neue Stadtteil Dietenbach auf Weide- und Ackerland gebaut wird, muss die Stadt, gemäß dem Naturschutzgesetz, für ökologische Ausgleichsfläche sorgen. Dafür wurde eine Kooperation mit der Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl abgeschlossen, um bisher ungenutzte Wiesen in landwirtschaftlich nutzbare und artengerechte Flächen umzuwandeln. Der Name des Projekts: „Wilde Weiden Bahlingen“. Mit den insgesamt 52 Hektar Land zwischen Bahlingen und der A5, von dem 44 Hektar beweidet werden sollen, sammelt die Stadt Freiburg wichtige Ökopunkte, die notwendig sind, bevor der erste Teilbebauungsplan beschlossen werden kann. Der Vorvertrag ist bereits abgeschlossen und die Beweidung kann zum März 2021 beginnen.
Ein Gutachten hat ergeben, dass durch die Herstellung von Tümpeln oder sogenannten Geländemulden auf der Weide die Anzahl der Ökopunkte auf der Fläche noch weiter erhöht werden kann. Damit wird der Gesamtlebensraum artenschutzrechtlich aufgewertet und 150.000 weitere Ökopunkte könnten hinzukommen. Daher soll eine weitere Vereinbarung zum Projekt „Wilde Weiden“ mit der Gemeinde Bahlingen abgeschlossen werden. Rund 3 ha Geländemulden werden auf der Weidefläche in Bahlingen umgesetzt und der Stadt Freiburg die dadurch entstandenen Ökopunkte zur Verfügung gestellt. Die Kosten der dadurch neu entstehenden Ökopunkte belaufen sich auf 345.000 Euro. Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich das weitere Verfahren und beauftragt die Stadtverwaltung die Kooperation umzusetzen.

Vorlage: G-20/257

TOP 26: Entwicklung des Baugebiets Kleineschholz

Rund 550 Wohneinheiten sollen im Wohnquartier „Kleineschholz“ im Stühlinger gebaut werden - mit gemeinwohlorientierten Akteuren. Preisgünstiges Wohnen und innovative soziale, ökologische und kulturelle Konzepte sollen mit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme klimaneutral ermöglicht werden. Dafür hat eine neue Projektgruppe mit Mitarbeiter_innen aus dem Referat für bezahlbares Wohnen und dem Stadtplanungsamt ihre gemeinsame Arbeit am 1. November begonnen. Um die Wohnungen zügig bauen zu können, hat die Stadtverwaltung einen ambitionierten Zeitplan: Derzeit wird der Rahmenplan überarbeitet. Der Satzungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren ist für 2022 eingeplant. Auch das Vermarktungskonzept soll 2022 vom Gemeinderat beschlossen werden. Über diesen aktuellen Stand wurde der Gemeinderat informiert und beschloss mehrheitlich die vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme.

Vorlage: G-20/003

TOP 27: Projektliste für die Stadtteilleitlinien Wiehre

Einstimmig und ohne Diskussion beschloss der Gemeinderat die durch die Bürgerschaft erarbeitete Projektliste für den Fonds der "Stadtteilleitlinien Wiehre" sowie deren Umsetzung mithilfe der bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von 13.000 Euro.

Vorlage: G-20/171

TOP 28: Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan 2040

Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts als Grundlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040 zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung einstimmig die weitere Gewerbeflächenentwicklung im weiteren Prozess des Flächennutzungsplans 2040 zu berücksichtigen.

Vorlage: G-20/124

TOP 29: Städtebauliche Sanierungsverfahren

Ohne Diskussion stimmte der Gemeinderat den Anträgen zur Aufstockung des Förderrahmens in den Sanierungsverfahren Sulzburger Straße, der Knopfhäusle-Siedlung, Betzenhausen-Bischofslinde und Breisacher Hof zu. Das bedeutet, dass vom Land als Zuschussgeber weitere Bundes- und Landesfinanzhilfen bewilligt werden und die Stadt entsprechend ihren Anteil in Höhe von 40 Prozent des Förderrahmens bereitstellen muss.

Vorlage: G-20/248

TOP 30: Wirtschaftsplan 2021/2022 für das Gewerbegebiet Haid-Süd

Die Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsrechnung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Gewerbegebiet Haid-Süd hat der Gemeinderat ohne Diskussion einstimmig beschlossen.

Vorlage: G-20/230

TOP 31: Neues Eisstadion

Die Stadt Freiburg möchte dem Eissport eine langfristige Perspektive eröffnen. Daher wurden seit 2019 intensiv unterschiedliche Optionen für ein neues Eisstadion erarbeitet. Zudem wurden die Möglichkeiten für die dauerhafte Sanierung der Echte-Helden-Arena geprüft. Am 30. Juni 2024 läuft die Betriebserlaubnis für die Echte-Helden-Arena, der Heimstätte des Freiburger EHC in der Ensisheimer Straße, aus. Wegen gravierender baulicher Mängel, vor allem bei der Statik sowie beim Brandschutz, ist die grundlegende Sanierung der Halle keine Option. Ob und wie lange eine Verlängerung der Betriebserlaubnis durch Instandhaltungsmaßnahmen ermöglicht werden kann, ist ungewiss. Klar ist hingegen, dass ein Neubau einer Eishalle bis zum 30. Juni 2024 nicht zu finanzieren ist. Angesichts der angespannten Finanzlage durch die Corona-Pandemie sind Investitionen, wie ein Neubau des Eisstadion, im Doppelhaushalt 2021/2022 nicht zu stemmen. Trotzdem wird weiter an den Neubauoptionen gearbeitet.

Aktuell werden alle Anstrengungen darauf gerichtet, durch bauunterhaltende Maßnahmen einen sicheren Spiel- und Eislaufbetrieb auch über den 30. Juni 2024 hinaus zu erreichen. Die Sicherheit der Nutzer_innen hat dabei oberste Priorität. Dafür sind 200.000 Euro im Doppelhaushalt 2021/2022 vorgesehen.

Daneben prüft die Stadtverwaltung mögliche Modelle zur Finanzierung eines Neubaus - auch mit Investoren oder etwa mit öffentlich-privaten Partnerschaften. Gemeinsam mit externen Beratern und Gutachtern wurden verschiedene Szenarien für einen Neubau entworfen und die groben Kosten berechnet, sowohl standortunabhängig, als auch für die Ensisheimer Straße sowie für einen möglichen neuen Standort auf dem Messegelände. Dabei wurden die Anforderungen des EHC Freiburg für den Spiel- und Trainingsbetrieb berücksichtigt. Die Idee einer Teil-/Komplettsanierung oder eines Neubaus am Standort Ensisheimer Straße, wird nicht weiter verfolgt. Die einzig verbleibende Möglichkeit zur dauerhaften Sicherung des Eislaufsports in Freiburg ist damit der Neubau einer Eishalle an einem anderen Standort. Die Messe würde sich als geeigneter Standort anbieten: Das Grundstück ist in städtischer Hand, es gibt Parkplätze und einen Stadtbahnanschluss, jedoch keine Anwohner_innen, zudem würde der Betrieb durch die FWTM Synergieeffekte mit der Messe schaffen.

Die Kosten für einen Neubau des Eisstadion liegen je nach Ausstattung (Tribünen für 3500 bis 5000 Zuschauer, Hintertortribünen, eine oder zwei Eisflächen, Multifunktionstechnik) zwischen 45 und 68 Millionen Euro. Weitere Aufwendungen, etwa für Stellplätze, Außenanlagen, Finanzierung oder den Betrieb, sind in dieser Prognose noch nicht enthalten.

Die konzeptionellen Planungen für ein Eisstadion am Standort Messe werden dennoch in enger Abstimmung mit EHC und FWTM weiter optimiert und planerisch vorbereitet. Hierfür sind im Doppelhaushalt2021/2022 jährlich 100.000 Euro vorgesehen. Sollte die Haushaltslage in den kommenden Jahren den Bau eines multifunktionalen Eisstadions am Standort Messe zulassen, wird damit in zwei Jahren ein ausgereiftes und abgestimmtes Stadionkonzept inkl. Kostenprognose vorliegen, um dann einen entsprechenden Beschluss fassen zu können.

Vorlage: G-20/192

TOP 32: Fuß- und Radentscheid rechtlich nicht zulässig

Mit großer Mehrheit hat der Rat eine Vorlage beschlossen, die die rechtliche Unzulässigkeit der beiden Bürgerentscheide der Initiative "Fuß- und Radentscheid Freiburg" feststellt. Sowohl der Entscheid "für einen fuß- und fahrradfreundlichen Innenstadtring Freiburg" als auch das Anliegen "für ein fuß- und fahrradfreundliches Freiburg" sind nach der rechtlichen Auffassung der Stadtverwaltung so nicht durchführbar. Die große Mehrheit des Rates folgte zwar dieser Auffassung, betonte aber gleichzeitig, zum großen Teil hinter den Forderungen der Initiative zu stehen.

Vorlage: G-20/266

TOP 33: Mobilität 2030

Bei zehn Gegenstimmen mehrheitlich angenommen hat der Rat den Aufbau der Arbeitsgruppe 'Mobilität 2030'. Die Stadt Freiburg fördert mit ihrer Verkehrspolitik seit Jahrzehnten intensiv sowohl ÖPNV als auch Radverkehr. Dennoch ist auch Freiburg von einer klimaneutralen Mobilität aktuell noch deutlich entfernt. Die Initiative zum Fuß- und Radentscheid hat das Thema aufgegriffen und die Öffentlichkeit dafür sensibilisiert. Zwar gibt es für die angestrebten Bürgerbegehren keinen rechtlichen Spielraum, jedoch hat die Verwaltung konstruktive Gespräche zur Umsetzung der verkehrspolitischen Ziele angeboten. Ein Vertreter des Fuß- und Radentscheids hatte in der gestrigen Gemeinderatssitzung als Redner Gelegenheit, die Positionen der Initiative vorzubringen. Man war sich einig, dass für eine Verkehrswende neben der Verkehrsplanung die Strategien der Stadtentwicklung insgesamt weiterentwickelt werden müssen, auch der Ausbau des Stadtbahnnetzes sowie die Digitalisierung sind in ein neues Mobilitätskonzept zu integrieren. Ein beauftragtes Strategiepapier „Mobilität und Klimaschutz“ soll dafür als Diskussionsgrundlage dienen. Zur strategischen Weiterentwicklung der Mobilitätspolitik wird zudem eine „Arbeitsgruppe Mobilität 2030“ als Stabsstelle beim Bürgermeister im Dezernat V angesiedelt, mit direkter Einbindung der VAG.

Bereits im Doppelhaushalt 2019/2020 hatte Stadtverwaltung die Radverkehrspauschale um 1 Million Euro auf insgesamt 3.400.00 Euro erhöht, um das Radwegenetz zügig auszubauen und die Radinfrastruktur weiter zu verbessern. Neben dem Ausbau der Radvorrangrouten FR1, FR2 und FR3 wurden für insgesamt jeweils siebenstellige Beträge pro Jahr zahlreiche Einzelprojekte realisiert. Unter anderem wurden acht weitere Fahrradstraßen ausgewiesen, überbreite Radstreifen auf dem Friedrichring eingeführt oder Radstreifen entlang der Günterstalstraße gebaut. Daneben wurden zusätzliche Abstellplätze für Fahrräder geschaffen und das Fahrradverleihsystem "Frelo" weiter ausgebaut.

Im nächsten Doppelhaushalt 2021/2022 möchte die Verwaltung noch deutlich mehr Projekte umsetzen und wird dazu einen Investitions-und Finanzschwerpunkt auf den Mobilitätsbereich, insbesondere auf den Fuß-und Radverkehr, legen. Dazu werden neue Stellen im Garten- und Tiefbauamt geschaffen. Neben Planung und Ausbau weiterer Abschnitte der Radvorrangrouten in Freiburg soll der Radschnellweg Richtung Waldkirch/Emmendingen vorangetrieben werden. Um auch den Innenstadtring um die Altstadt fahrradfreundlicher zu gestalten, greift die Verwaltung die Anregungen der Initiative "Fuß-und Radentscheid Freiburg" auf. Wie auf dem Friedrichring soll ein überbreiter Radweg neben nur noch einer verbleibenden Kfz-Spur über den Leopoldring und den Schlossbergring weitergeführt werden. Die dazu erforderliche Entwurfsplanung wird in den nächsten Monaten erstellt.

Vorlage: G-20/258

TOP 34: Parkschein per App

Mit großer Mehrheit befürwortet hat das Gremium, dass das Parken zukünftig auch per App bezahlt werden kann. Die kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung im Straßenraum von Freiburg erfolgt derzeit mit 380 Parkscheinautomaten. Neben dem "Parkscheinparken" am Parkscheinautomaten soll ab kommendem Frühjahr auch "Handyparken" möglich sein, bei dem bargeldlos ein virtuelles Ticket per App gebucht werden kann. Damit lässt sich die Parkzeit minutengenau abrechnen - anders als bei Münz- oder Kartenzahlung am Automaten, wo die Parkgebühr im Voraus bezahlt werden muss.

Nach dem mehrheitlichen Votum des Gemeinderats wird die Verwaltung nun einen entsprechenden Dienstleister beauftragen. Der "Smartparking-Plattform e.V." ist eine bundesweit tätige Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung, in der sich unterschiedliche Anbieter_innen elektronischer Zahlungssysteme für bargeldloses Parken zusammengeschlossen haben. Sie bieten ihren Service an mehreren Orten an, so dass die App auch andernorts genutzt werden kann. Für die Stadt fallen dabei keine Kosten an, die Nutzer_innen der App bezahlen beim Lösen eines Tickets zusätzlich zur Parkgebühr je nach Tarifwahl Service- und Transfergebühren an den Anbieter. Die Stadt erhält monatlich die eingenommen Parkgebühren von allen Anbietern, zusammen mit statistischen Daten über das Parkverhalten. Wird die App gut angenommen, kann sich der Aufwand im Garten- und Tiefbauamt und im Amt für öffentliche Ordnung erhöhen. So muss der Gemeindevollzugsdienst künftig vor dem Ausstellen einer Verwarnung im Portal der Plattform prüfen, ob für Autos, die keinen Parkschein hinter der Windschutzscheibe liegen haben, ein digitales Parkticket ausgestellt wurde. Einsparpotentiale wird es durch das „m-parking“ also vorerst nicht geben. Da die Straßenverkehrsordnung ein für alle Nutzer_innen zugängliches und nutzbares Zahlen vorsieht, müssen auch weiterhin Parkscheinautomaten zur Münz-oder Kartenzahlung bereitgestellt und betrieben werden.

Vorlage: G-20/265

TOP 35: Parken im öffentlichen Raum

Mit großer Mehrheit beschlossen hat der Rat eine Vorlage zum Parken im öffentlichen Raum. Bereits im Sommer hatte der Gemeinderat darüber beraten, wie ausreichend Sicherheitsabstand für den Fuß- und Radverkehr zu ermöglichen sei. In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung beauftragt, u. a. folgende Punkte zu prüfen: Wie können Kreuzungen in Wohngebieten, an Kitas und Schulen umgestaltet und sicherer werden; welche Parkregelungen brauchen Pflegedienste, Lieferdienste und Handwerksbetriebe in der Innenstadt; wie kann Gehwegparken reduziert werden. Außerdem sollte die Möglichkeit des kostenlosen Kurzzeitparkens für Car-Sharing-Fahrzeuge geprüft werden.

Letzteren Vorschlag hält die Verwaltung nicht für sinnvoll, da er keine Verbesserung im Hinblick auf Lärm und Luftschadstoffe, Flächenverbrauch oder Verkehrssicherheit bringt, sondern im Gegenteil einen Anreiz für mehr Autoverkehr in der Innenstadt schafft. Die weiteren Punkte zur Verbesserung der Sicherheit unterstützt die Verwaltung ausdrücklich, sieht neben dem Handlungsbedarf aber auch die Schwierigkeit, Einzelmaßnahmen punktuell umzusetzen. Vielmehr sollen die genannten Kriterien künftig gebündelt quartiersweise in die Planung neuer Parkraumbewirtschaftungszonen einfließen und ganzheitlich umgesetzt werden. Nach Abwägung aller Interessen sollen die Belange des Fußgängerverkehrs, der Barrierefreiheit und die örtlichen Gegebenheiten dabei besonders berücksichtigt werden, mit klaren Markierungen und Schildern soll die Freihaltung von Rettungswegen gewährleistet werden. Das Gehwegparken soll künftig weitestgehend eingeschränkt und restriktiv kontrolliert werden. Die bestehenden Park-Regelungen für gewerbliche Verkehre hingegen haben sich aus Sicht der Verwaltung bewährt und sollen wie gehabt beibehalten werden.
Neue Bewohnerparkbereiche wird es im kommenden Jahr in Neuburg und Herdern geben, für das Quartier „Runzstraße“ im Stadtteil Oberau wird eine entsprechende Regelung geprüft. Vorschläge zur Ausweitung des Anwohnerparkens, eine mögliche Gebührenerhöhung bei den Bewohnerparkausweisen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Park-and-Ride-Situation hat die Verwaltung bereits in der gestrigen Gemeinderatssitzung als haushaltrelevante Drucksache (G-20/240) vorgelegt.

Vorlage: G-20/267

Veröffentlicht am 06. April 2023