Was Sie bei Überschuldung tun können

Lassen Sie sich in der Schuldnerberatungsstelle für einen Beratungstermin vormerken. Die Wartezeit bis zum Termin können Sie mit nachstehenden Anregungen und Beispielen für sich nutzen. Während der Wartezeit erhalten Sie telefonische Unterstützung durch die Beratungsfachkräfte, sofern Sie es möchten.

Möglicherweise sind Sie an den Punkt gekommen, an dem Sie mit Ihren monatlichen Einnahmen die laufenden Kosten für Miete, Heizung, Strom, Essen und Kleidung nicht mehr tragen können. Ihre wirtschaftliche Lage bedroht mittlerweile Ihre Existenz und die Ihrer Familie.

Überblick verschaffen - was kommt rein - was geht raus?

  • Bereiten Sie einen Haushaltsplan (18,2 KB) vor. Halten Sie alle Zahlungseingänge (Lohn, Gehalt, Arbeitslosengeld, Nebenjob, Rente, Unterhalt) und alle Zahlungsausgänge (Miete, Strom, Versicherungen, Raten...) für den laufenden Monat fest.

Bleibt am Ende Geld über oder sind die Ausgaben höher als die Einnahmen?

  • Stellen Sie existenzsichernde Zahlungen sicher: Miete, Strom, Heizung Diese Zahlungen haben Vorrang vor allen anderen Schuldentilgungen!
  • Können Sie auf einzelne Ausgaben verzichten?
  • Notieren Sie sich, wo Sie wie viele Schulden haben.
  • Notieren Sie, wem Sie Raten in welcher Höhe zahlen.
  • Ist Ihr Einkommen pfändbar (Pfändungsfreigrenzen).

Haben Sie kein pfändbares Einkommen, dann stellen Sie sämtliche Ratenzahlungen sofort ein. Der Selbstbehalt sollte Ihren notwendigen Lebensunterhalt sichern. Dazu gehören Miete, Strom und Geld zum Leben.

  • Legen Sie einen Ordner an und sortieren Sie die vorhandenen Unterlagen nach Gläubigern. (Abteilung für Bank X, Versandhaus Y, Telefonanbieter Z ...)
  • Machen Sie keine neuen Schulden

Haushaltsbuch führen

Notieren Sie in einem Haushaltsbuch (34,2 KB) alle laufenden Ausgaben. Eine Vorlage entnehmen Sie bitte unserem Angebot Vorlagen.

Gläubiger informieren

Informieren Sie Ihre Gläubiger anhand eines kurzen Schreibens über Ihre aktuelle Situation: Musterbrief (36,2 KB)

Bitte achten Sie darauf, dass auf beigelegten Kopien von Einkommensnachweisen Daten wie Name und Adresse des Arbeitgebers, Personalnummer und Ihre Bankverbindung geschwärzt sind!

Girokonto

Haben Sie ein Girokonto ?

Nein? Dann eröffnen Sie bei einer Bank, bei der Sie keine Schulden haben ein Konto auf Guthabenbasis; auch Mindestkonto genannt. Sie müssen dort Ihnen Personalausweis und Einkommensbescheide (Lohn, Gehalt, Rente, Arbeitslosengeld II ...) vorlegen und in der Regel etwa EUR 20,- einzahlen.

Eröffnen Sie ein neues Girokonto, bei einer Bank, bei der Sie keine Schulden haben, sollte Ihre Bank keine Überweisungen oder Auszahlungen mehr ausführen.

Kontakt

Amt für Soziales

Schuldnerberatung
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon 0761 201-3871
Fax 0761 201-3114