Stadtstrommodell

Stromtrasse

Das Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) ist das bis dato wirksamste Förderprogramm zum Ausbau erneuerbarer Energie Anlagen. Zum 31.12.2020 endet jedoch für die ersten Anlagen die Förderung nach dem EEG. In Freiburg sind davon 1600 kWp PV,  260 kW Wasserkraft und 1700 kW Biomasse an Leistung betroffen. Erschwerend hinzu tritt, dass durch diverse Gesetzesnovellen, der Ausbau der Erneuerbaren Energien im Laufe der Jahre leider deutlich erschwert wurde und sich dadurch verlangsamt hat. Freiburg hat aus diesem Grund u.a. eine PV–Kampagne ins Leben gerufen, welche den Unsicherheiten im EEG entgegenwirkt.Der Bundesgesetzgeber hat für den Weiterbetrieb der Anlagen bis dato keine verbindlichen Regelungen erlassen. Auch die Leitlinien im neuesten Referentenentwurf des EEG, werden bestenfalls im Dezember diesen Jahres so beschlossen und bieten lediglich eine 5- bzw. 1- jährige Übergangslösung für den Weiterbetrieb an. Ungeklärt ist nach wie vor ob der Weiterbetrieb mit erheblichen Kosten für die Anlagenbetreiber_innen behaftet sein wird oder nicht.

Wie so oft gehen die Bundes- und auch Landesregelungen nicht mit den hohen Standards konform, die in Freiburg gesetzt werden, sodass die Stadt sich hier für einen Sonderweg entschieden hat – ähnlich wie bei den Neubaustandards. In Freiburg soll niemand in die Verlegenheit kommen seine Anlage auf Grund dieser bestehenden Unsicherheiten abbauen zu müssen. Das Freiburger Stadtstrommodell dient der Sicherung des Anlagenbestandes durch Weiterbetrieb und Repowering, sowie dem vereinfachten Neubau von Anlagen.Eine Machbarkeitsstudie zur Ausgestaltung eines solchen Modells, wurde von der badenova erstellt und mit Mitteln des Klimaschutzfonds 2019 finanziert.

Stadtstrommodell Phase I: Stadtstrommodell Fonds - in Umsetzung

Die Stadt bietet über die Energieagentur Regio Freiburg im ersten Schritt eine Beratung an, um bestehende Anlagen die aus der Förderung fallen, optimal weiter zu betreiben und den Strom ungehindert ins Netz zu bringen – wo er so dringend gebraucht wird um die Nutzung fossiler Kapazitäten immer weiter zu ersetzen. Zusätzlich fördert die Stadt Freiburg, die Umrüstung der nach dem EEG-ausgeförderten Anlagen auf Eigenstromnutzung. Die Anmeldung zur Beratung, sowie die Förderantragsstellung erfolgt unter: energieagentur-regio-freiburg.eu/stadtstrommodell-freiburg/

Stadtstrommodell Phase II: Stadtstrommodell "Aus der Stadt für die Stadt (-verwaltung)" - in Erarbeitung

In einem zweiten Schritt, wird dieser in der Stadt produzierte Strom zur Versorgung der kommunalen Liegenschaften herangezogen, als wichtiges Element für das Klimaschutzziel „Klimaneutrale Verwaltung“. Zur 100% Versorgung bedarf es allerdings mehr Anlagen, als der bereits installierten Kapazitäten. Deshalb soll über das Stadtstrommodell nicht nur der Weiterbetrieb und das Repowering des Bestandes, sondern auch der Bau von Neuanlagen – unabhängig von dem bundesdeutschen Förderinstrumentarium EEG – gewährleistet werden. Die Neuanlagen bekommen über das Stadtstrommodell einen Anschluss an das Netz, mit garantierter Abnahme und Bezahlung der generierten erneuerbaren Strommengen.

Die Finanzierung eines solchen Modells ist insbesondere in Zeiten eines sehr angespannten kommunalen Haushaltes, eine große Herausforderung. Trotz stetig sinkender Erzeugungspreise der Erneuerbaren Energien, ist eine Versorgung im Vergleich zu der aus konventionellen Quellen, nach wie vor kostenintensiver.  Es gilt zu hoffen, dass eine baldige Novellierung im  Energie- und Energiewirtschaftsrecht, diesen Missstand im Sinne des Klimaschutzes, korrigiert.

Stadtstrommodell Phase fortlaufend: Unterstützung aus der Bevölkerung

Alle Bürger_innen können dazu beitragen, dass die Versorgung in Freiburg CO2 ärmer wird: die Nutzung der bestehenden Förderprogramme macht insbesondere PV – Anlagen für jede_n Hausbesitzer_in erschwinglich. Auch sehr große PV-Anlagen auf Gewerbeflächen müssen auf Grund des Stadtstrommodells keine Ausschreibung im EEG gewinnen, sondern können einfach ins Stadtstrommodell einspeisen und sich hier refinanzieren. Dasselbe gilt für Windenergieanlagen, sie werden unabhängig von der Bundesförderung und den stark reglementierten Ausschreibungsmodalitäten, die den Windkraftausbau vor allem im Norden von Deutschland fördern, möglich.Jeder neue Standort der naturschutzfachlich möglich ist, bringt den Klimaschutz voran: seien es die denkmalkonformen PV-Ziegel in der Altstadt, die Windmühlen auf dem Taubenkopf, die Agri-PV Anlage über Reben am Tuniberg oder die Abfallbiogasanlage im Industriegebiet – Wir brauchen jede einzelne von ihnen um unsere Klimaschutzziele zu erreichen!

Hintergrund

Das "Stadtstrommodell" ist zum einen eine abgeleitete Maßnahme des Klimaschutzkonzeptes zur Erreichung der Klimaschutzziele, aber auch eine konkrete aus dem Klima- und Artenschutzmanifest. Die Machbarkeitsstudie wurde bereits mit Mittel aus dem Klimaschutzfonds 2019 finanziert. Die erste Umsetzung des Stadtstromfondsmodells soll aus den Mitteln des Klimaschutzfonds 2020 für den DHH 2021/2022 kommen.