Planungs- und Genehmigungsprozess Holzbau Gebäudeklasse 4 und 5

Durch das Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) zum 01. Januar 2023 und der damit verbundenen bauaufsichtlichen Einführung der HolzBauRL: 2022-12 ergeben sich in Baden-Württemberg neue Möglichkeiten im mehrgeschossigen Wohnungsbau der GK 4 und 5 in Holz.

Zu beachten ist dabei, dass die HolzBauRL: 2022-12 der MHolzBauRL: 2020-10 entspricht. Die Neuerungen und zusätzlichen Möglichkeiten im Holzbau GK 4 und 5 befinden sich in der zur HolzBauRL: 2022-12 dazugehörenden Anlage A 2.2/BW2 und dem Anhang zur Anlage A 2.2/BW2. Anlage und Anhang sind in der aktuellen VwV TB: 2022-12 hinterlegt:

Grafik zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
Abbildung: 1. Bauaufsichtliche Einführung der HolzBauRL: 2022-12; 2. Anlage A 2.2/BW2 der VwV TB: 2022-12 (Neuerungen); 3. Anhang zur Anlage A 2.2/BW2 (Leitdetails).

Die HolzBauRL: 2022-12 und die VwV TB: 2022-12 finden Sie auf der Website des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden‑Württemberg (MLW).

Weitere Inhalte zu diesem Teilprojekt werden in Kürze veröffentlicht.

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