Hinweis zur Gültigkeit von Ausweisdokumenten bei Kindern

Bitte beachten Sie bei Ausstellung eines Kinderreisepasses:
Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Für eine Verlängerung ist ein aktuelles Lichtbild erforderlich.

Bitte beachten Sie bei Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises:
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen. Bitte überprüfen Sie daher rechtzeitig vor Verwendung, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim  Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
 
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Ortsverwaltung Kappel, Tel.: 0761 / 61108-0 oder Mail: ov-kappel@stadt.freiburg.de

Veröffentlicht am 29. Juni 2023