Wegen Einsturzgefahr

Einbahnstraßenregelung in der Reutebachgasse

Einbahnstraßenschild
Die Reutebachgasse wird zur Einbahnstraße. (Foto: Detailfoto/iStock)

Ab 11. April ist die Reutebachgasse nur in Richtung Osten befahrbar. Grund dafür ist der Kanal, in dem  zwischen dem Kirchweg 7 und der Zähringer Straße der Altbach verläuft. Aufgrund massiver Schäden hat das Garten- und Tiefbauamt (GuT) den Stahlbeton-Kanal in den vergangenen Jahren engmaschig überwacht. Die letzte Prüfung zeigte, dass die Schäden sich schnell weiterentwickelt haben und Einsturzgefahr besteht, wenn weiterhin Schwerverkehr über den geschädigten Abschnitt fährt. Die Stadtverwaltung muss daher sofort handeln.

Konkret heißt das: Der Kanal verläuft unterhalb der nördlichen Fahrbahnseite zwischen den Einmündungen des Rötebuckwegs und des Kirchwegs. Hier muss die zulässige Tragfähigkeit der Straße auf 7,5 Tonnen reduziert werden. Um zu verhindern, dass weiterhin schwere Fahrzeuge über diesen Abschnitt fahren, darf die Reutebachgasse nur noch in Richtung Osten befahren werden. Für die Gegenrichtung schildert das GuT eine Umleitung über die Fillibachstraße in Richtung Habsburger Straße aus. Die Zufahrt zu den Garagen bleibt weiterhin möglich. Für den Radverkehr in Richtung Zähringer Straße wird ein separater Fahrstreifen markiert.

Die Sanierung wird derzeit geplant, die bauliche Umsetzung folgt so schnell wie möglich. Sobald der genaue Termin für den Baubeginn feststeht, informiert die Stadtverwaltung die Öffentlichkeit umgehend.

Die neue Regelung beeinträchtigt auch die Abfallentsorgung des Kirchweges und des Kirchplatzes. Die Fahrzeuge der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg (ASF) können hier nicht mehr fahren, da sie zu schwer sind und den Kirchweg am südlichen Ende nicht durchfahren dürfen. Rückwärtsfahren ist wegen der geringen Straßenbreite und dem hiermit verbundenen Gefahrenpotential auch nicht möglich.

Die Anwohnenden des Kirchweges und des Kirchplatzes werden daher gebeten, ab sofort alle Behälter und Abfallsäcke am Leerungstag selbständig an einem der folgenden Sammelplätze zu bringen und nach der Leerung wieder zurück zum Grundstück zu holen:

  • Kirchweg Ecke Pochgasse (Gehweg / Freifläche auf der Westseite)
  • Gehweg vor Reutebachgasse Haus Nr. 35 (Litfaßsäule)

Wer Fragen zur Verkehrsregelung hat, kann sich an Antje Tschauder (antje.tschauder@stadt.freiburg.de oder Tel. 0761/201-4551) wenden. Für die Entsorgungsregelung ist die ASF zuständig: info@abfallwirtschaft-freiburg.de oder Tel. 0761/76707-171.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis und Entschuldigung für die Verkehrseinschränkungen und die Unannehmlichkeiten.

Ausschnitt Stadtplan mit Umleitung der Reutebachgasse über die Fillibachstraße in Richtung Habsburger Straße
Veröffentlicht am 10. April 2024